Die Farbe müsse im Grundsatz im Baubewilligungsverfahren bewilligt werden. Eine spätere Bemusterung habe sich innerhalb der angegebenen Farbe zu bewegen. 9. Mit Stellungnahme vom 14. Juni 2022 äusserte sich die Gemeinde Interlaken zur Projektänderung. Sie erklärte, das Attikageschoss halte die zulässige Geschossfläche ein. 10. Am 30. August 2022 leitete die Gemeinde Interlaken das bei ihr am 22. August 2022 eingegangene Konzept zur Materialisierung und Farbgebung des Bauvorhabens an das Rechtsamt weiter. Dazu hielt sie fest, sie sei mit der beabsichtigten Materialisierung und Farbgebung des Gebäudes einverstanden.