7. Mit Stellungnahme vom 2. Juni 2022 teilte das AWA mit, bei der erneuten Beurteilung des gewässerschutzrechtlichen Ausnahmegesuchs zeige sich, dass die Auswirkungen der Bauhilfsmassnahmen für den Baugrubenabschluss bei der Berechnung der Verminderung der Durchflusskapazität des Grundwassers nicht berücksichtigt worden seien. Für die Überprüfung des Ausnahmegesuchs und die Interessenabwägung seien zusätzlich Baugrubenpläne und Erläuterungen der Beschwerdegegnerin erforderlich.