3/29 BVD 110/2022/45 6. Am 30. Mai 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung (mit Projektplänen «Fassaden + Schnitte» sowie «Grundrisse», beide vom 4. Mai 2022) ein, welche das Attikageschoss betraf. Hinsichtlich der Fassadenfarbe und –materialisierung verwies sie auf die Praxis, wonach diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in Absprache mit der Baubewilligungsbehörde und der Denkmalpflege bzw. dem Heimatschutz festgelegt würden.