Die Gemeinde nahm mit Beschwerdeantwort vom 6. April 2022 Stellung, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 14. April 2022, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit drauf eingetreten werden könne. 5. Mit Verfügung vom 10. Mai 2022 bat das Rechtsamt das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA), zur Beschwerde Stellung zu nehmen und dabei die beantragte Ausnahme für Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel unter Berücksichtigung der neuen bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGer 1C_460/2020 vom 30. März 2021) zu beurteilen und die verlangte Interessenabwägung vorzunehmen. Das Rechtsamt bat zudem die