3. Gegen den Gesamtbauentscheid reichten die Beschwerdeführerinnen am 10. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 9. Februar 2022 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventuell sei die Sache mit verbindlichen Anordnungen an die Vorinstanz zurückzuweisen, wobei diese insbesondere anzuweisen sei, zur Beurteilung des Baugesuchs ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für die Denkmalpflege (EKD) einzuholen.