2. Mit Gesamtentscheid vom 9. Februar 2022 erteilte die Gemeinde Interlaken dem Vorhaben die Gesamtbaubewilligung mit Ausnahmebewilligungen für das Bauen vor der Baulinie (Vordach) und für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels nach Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV1. Sie verfügte die Erstellung der Brandmauer mit Feuerwiderstand REI180. Als Auflage ordnete die Gemeinde zudem unter der Rubrik «Gebäude/Gestaltung» u.a. an, dass der Baukommission Interlaken bzw. der KDP und dem Berner Heimatschutz vor Inangriffnahme der Arbeiten die Materialisierung und Farbtongebung der Gebäudehülle zur Genehmigung einzureichen sei.