Die Beschwerdegegnerin reichte für das Bauen vor der Baulinie und für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels Ausnahmegesuche ein. Die Beschwerdeführerinnen erhoben Einsprache mit Rechtsverwahrung. Das Bauvorhaben erfuhr zwei Projektänderungen («Planänderung» vom 19.11.2020; Projektänderung vom 21. Juni 2021). Die Beschwerdeführerinnen hielten an ihren Einsprachen fest.