26 BVR 2015 S. 541 E. 8.2, 2014 S. 484 E. 6. 14/15 BVD 110/2022/43 muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; der angefochtene Entscheid und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen. 15/15