unter www.lenkgemeinde.ch/ortsplan. 12/15 BVD 110/2022/43 Parkplatz genutzten Platzes gefährden würde, ist weder erkennbar noch geltend gemacht. Bei einer Einstellhallenzufahrt angrenzend an einen öffentlichen Parkplatz erübrigen sich auch die erwähnten Schutzfunktionen des Strassenabstands für die Anstösser und Strassenbenützer.