Dies ergibt sich nicht zuletzt auch aus dem von den Beschwerdeführenden eingereichten Plan des Strassensanierungsprojekts «Einmündung K.________strasse / P.________strasse» (Beilage 2 zur Beschwerde). Andererseits soll der Strassenabstand die Verkehrsübersicht gewährleisten, die Anstösser vor lästigen Auswirkungen des Strassenverkehrs (Lärm, Staub, Abgase, Erschütterungen, Lichteinwirkungen) und die Strassenbenützer vor Gefährdungen aus den anstossenden Grundstücken schützen. Dass die geplante Einstellhallenzufahrt auf der Bauparzelle die Verkehrsübersicht am Südrand des als 21 Vgl. Karte der amtlichen Vermessung im Geoportal des Kantons Bern, aber auch den Ortsplan der Gemeinde Lenk