(P.________strasse).21 Selbst wenn der Platz auch als «Wartestauraum» für die im Winter beschränkt befahrbare P.________strasse dient und damit neben den parkierten Autos auch wartende Autos auf dem Platz stehen, wie dies die Beschwerdeführenden vorbringen, so macht dies den Platz nicht zu einer eigentlichen Verkehrsfläche bzw. einer öffentlichen Strasse im Sinne der Strassengesetzgebung. Kommt dazu, dass sich der Stauraum der wartenden Autos auf den vorderen Bereich des Platzes entlang der P.________strasse beschränken dürfte und damit den Bereich des Platzes angrenzend an die Bauparzelle kaum je betrifft.