_ gemäss Gemeinde als Parkplatz. Eine eigentliche Widmung als öffentliche Strasse im Sinne einer Verkehrsfläche scheint damit zu fehlen. Dass der strittige Platz nicht als öffentliche Strasse im Sinne der Strassengesetzgebung gelten kann, macht auch der Umstand deutlich, wonach die Strassenführung nicht über den Bereich des als Parkplatz genutzten Platzes führt. Vielmehr befindet sich die eigentliche Strasse (K.________strasse) auf derselben Parzelle neben dem Platz unmittelbar angrenzend an die Parzellen Lenk Grundbuchblatt Nrn. I.________ und J.________ (P.________strasse).21