die Unterflurcontainer erstellt werden. Die im Bereich der Einstellhallenzufahrt unmittelbar an Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. N.________ angrenzende Fläche mit einer Breite von 2 m diene somit als Entsorgungsplatz. Diese Fläche werde nicht mehr befahren und gehöre somit nicht mehr zu öffentlichen Strassen und Plätzen, welche befahren werden können. Der Abstand zwischen der Einstellhalleneinfahrt und der Verkehrsfläche betrage somit mindestens 4 m und der Strassenabstand sei somit eingehalten.