_ gehöre zu den bezeichneten Standorten für die Installation von Halbunterflurcontainern. Mit der Realisierung habe man bisher zugewartet, da die zur Diskussion stehende Überbauung noch nicht realisiert sei. Ab Baubeginn dieser Überbauung müsse der Entsorgungsplatz mit den bestehenden Containern in einem ersten Schritt unmittelbar an die nördliche Grenze der Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. M.________ verlegt und dort eingezäunt werden, um eine geordnete und gesicherte Entsorgung sowie Entleerung zu ermöglichen. In einem zweiten Schritt sollen nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Parzelle Lenk Grundbuchblatt Nr. N.________ die Unterflurcontainer erstellt werden.