Der Parkplatz der Gemeinde werde durch das Bauvorhaben kleiner, weshalb die bestehenden Entsorgungscontainer der Gemeinde um die Grenzverschiebung verschoben werden müssen. Der Entsorgungsplatz sei gemäss Auskunft der Gemeinde an der Parzellengrenze geplant und werde mit einer Kette vom Parkplatz abgegrenzt. Der Entsorgungsplatz stelle demnach keine Verkehrsfläche dar. Dessen Breite (2 m) sei bei der Berechnung des Strassenabstands mitzuberücksichtigen. Der effektive Strassenabstand betrage somit 4.01 m und halte den Strassenabstand von 3.6 m ein.