Auch das aktuelle Strassenbauprojekt zur Sanierung der Einmündung K.________strasse / P.________strasse der Gemeinde Lenk bezeichne den fraglichen Abschnitt als «bestehende Verkehrsflächen / öffentlicher Parkplatz / Wartestauraum». Gemäss Situationsplan betrage der Abstand des überdachten Bauwerks für die Ein- und Ausfahrt in die Einstellhalle lediglich 2 m. Dass der Parkplatz mit einer Kette optisch vom Nachbargrundstück abgetrennt werde, spiele keine Rolle. Eine «Rechtfertigung» für das Unterschreiten des Strassenabstandes liege nicht vor und es sei auch kein Ausnahmegesuch gestellt worden.