Auf dem Parkplatz würden daher regelmässig mehrere Fahrzeuge zirkulieren, und zwar nicht nur zum Zweck des Parkierens. Es werde vielmehr gefahren und manövriert, weshalb der Strassenabstand ab dem Fahrbahnrand des öffentlichen Parkplatzes bzw. Warteraums gemessen werden müsse. Dieser Fahrbahnrand reiche zumindest bis an die Parzellengrenze bzw. rage sogar in das Baugrundstück hinein. Auch das aktuelle Strassenbauprojekt zur Sanierung der Einmündung K.________strasse / P.________strasse der Gemeinde Lenk bezeichne den fraglichen Abschnitt als «bestehende Verkehrsflächen / öffentlicher Parkplatz / Wartestauraum».