g) In Würdigung der gesamten Umstände sind für die BVD trotz gleichzeitiger Realisierung von insgesamt zwölf Wohnungen keine Indizien erkennbar, welche die Absicht bzw. die Möglichkeit einer Erstwohnungsnutzung dieser Wohnungen als unrealistisch erscheinen lassen. Vielmehr ist die Nachfrage nach Erstwohnungen des geplanten Typs in der Gemeinde Lenk genügend belegt und mit den Reservationsverträgen sogar schon konkret erbracht. Von einer Umgehung des Zweitwohnungsverbots gemäss ZWG ist daher vorliegend nicht auszugehen.