dass der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen gemäss den Ausführungen in der Stellungnahme vom 11. April 2022 bis heute noch kein einziges Sistierungsgesuch erhalten hat und er gegenüber der Bauherrin und weiteren bekannten Bauherrschaften kommuniziert hat, solche Gesuche nach Art. 14 ZWG sehr restriktiv zu handhaben.