Der Preis für die Wohnungen im Erd- und Obergeschoss liegt bei rund CHF 600 000.00 für die 3.5-Zimmer-Wohnungen und bei rund CHF 680 000.00 für die 4.5-Zimmer-Wohnungen, die Wohnungen im Dachgeschoss mit Attika sind etwas teurer (3.5-Zimmer-Wohnungen: CHF 728 000.00, 4.5-Zimmer-Wwohnungen: CHF 838 000.00). Es handelt sich somit um Wohnungen im mittleren Preissegment. Die Wohnungen sind damit – der Einschätzung der Gemeinde folgend – in Bezug auf die zentrale Lage, die bauliche Gestaltung und den Preis durchaus als Erstwohnungen geeignet. Die Absicht der Beschwerdegegnerin, sämtliche Wohnungen als Erstwohnungen zu veräussern, ist somit realistisch.