Auch die Interessenten, welche derzeit nicht an der Lenk wohnen, begründen ihre Absicht des Wohnsitzwechsels – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – in nachvollziehbarer Weise. Gerade bei Menschen im Ruhestand ist ein solcher Wohnsitzwechsel in eine bisherige Feriendestination durchaus realistisch, weshalb die diesbezüglichen Befürchtungen der Beschwerdeführenden ohne konkrete Anhaltspunkte die klar bekundete Absicht dieser Personen an einem Wohnsitzwechsel nicht in Frage zu stellen vermögen.