Bei einem Verzicht auf den definitiven Kauf haben sie ein Reuegeld von CHF 10 000.00 zu bezahlen, was den Reservationsverträgen ein zusätzliches Gewicht verleiht. In den jeweiligen Begleitschreiben15 legen die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner sodann glaubhaft ihre Absicht dar, dass sie die künftigen Wohnungen als Erstwohnungen nutzen werden. Dass sie teilweise ihren derzeitigen Wohnsitz und entsprechend ihren aktuellen Lebensmittelpunkt anderswo haben, ändert daran nichts. Auch die Interessenten, welche derzeit nicht an der Lenk wohnen, begründen ihre Absicht des Wohnsitzwechsels – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden – in nachvollziehbarer Weise.