Für die geplanten Erstwohnungen sind die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner damit bereits bekannt. Auch wenn diese Verträge keine sachenrechtliche Verbindlichkeit aufweisen, so verpflichten sich die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner darin dennoch, die betreffenden Wohnungen zu einem festgelegten Kaufpreis zu kaufen und ausschliesslich als Erstwohnung zu nutzen. Bei einem Verzicht auf den definitiven Kauf haben sie ein Reuegeld von CHF 10 000.00 zu bezahlen, was den Reservationsverträgen ein zusätzliches Gewicht verleiht.