Im vorinstanzlichen Verfahren reichte die Gemeinde eine Liste der seit dem Abstimmungsdatum der Zweitwohnungsinitiative bewilligten und erstellten Erstwohnungen ein13, mit welcher sie glaubhaft aufzeigt, dass gemäss ihren Kontrollen alle seither bewilligten und mit einer Anmerkung versehenen Wohnungen rechtmässig bewohnt werden und es keine Leerstände gibt. Dies wird gestützt durch die Leerwohnungsstatistik 2021 des Bundesamts für Statistik, welche für die Gemeinde Lenkt eine Leerwohnungsziffer (Anteil leerstehender Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand) von lediglich 0.03 Prozent ausweist.