d) Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass für die geplanten zwölf Erstwohnungen keine genügende Nachfrage besteht, was sie mit der seit Jahren stetigen Abnahme der ständigen Wohnbevölkerung an der Lenk begründen. Dieser Einwand greift jedoch zu kurz. Vielmehr vermag die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 14. April 2022 überzeugend darzulegen, dass in der Gemeinde trotz des Rückgangs der Einwohnerzahl ein Mangel an Erstwohnungen besteht.