geplanten Erstwohnungen zu erbringen. Die rechtlich unverbindlichen Reservationsverträge würden dazu nicht ausreichen. Bis heute seien noch keine der zwölf Wohnungen effektiv, d.h. den sachenrechtlichen Erfordernissen entsprechend, verkauft worden, obwohl dies möglich sei und solche «Wohnungskäufe ab Plan» durchaus verbreitet seien. Sie würden deshalb erhebliche Zweifel hegen, dass die zwölf neuen Wohnungen dereinst effektiv von den heutigen Interessenten als eigentliche Erstwohnungen gebraucht würden.