c) Nach Ansicht der Beschwerdeführenden werden beim strittigen Vorhaben die Vorgaben der Zweitwohnungsgesetzgebung nicht eingehalten. Die ständige Wohnbevölkerung der Gemeinde Lenk habe – einem langjährigen Trend folgend – innerhalb von zwei Jahren um mehr als 4 Prozent abgenommen. Es sei daher eher unwahrscheinlich, dass der Wohnungsmarkt an der Lenk zwölf neue Wohnungen, welche gleichzeitig gebaut werden, effektiv benötige. Die Nachfrage spreche also klar gegen eine Bewilligung. Aus diesem Grund sei von der Beschwerdegegnerin zu verlangen, den Nachweis über ernsthafte und konkrete Kaufinteressenten für sämtliche der