Aus der von der Gemeinde eingereichten Tabelle gehe hervor, dass in der Gemeinde Lenk eine Nachfrage nach Erstwohnungen bestehe. Die Tatsache, dass sämtliche der geplanten Wohnungen nachweislich zum Erwerb als Erstwohnungen vertraglich reserviert seien, lasse weder Zweifel an der Absicht, noch an der Möglichkeit, diese als Erstwohnungen zu nutzen, aufkommen. Der Nachweis des Bedarfs an den neuen Erstwohnungen sei daher als ausreichend zu qualifizieren.