7 Abs. 4 ZWG). Der Gesamtentscheid vom 8. Februar 2022 sieht eine Nutzungsbeschränkung der zwölf geplanten Wohnungen als Erstwohnungen gemäss ZWG vor. Das Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Frutigen, wird im angefochtenen Entscheid zudem angewiesen, für die beiden Wohnhäuser K.________strasse auf Lenk Grundbuchblatt Nrn. M.________ und H.________ die Anmerkung «Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnung» als Zweckentfremdungsverbot einzutragen. Bei einer Begründung von Stockwerkeigentum oder einer 5 BVR 2018 S. 341 E. 3.4.2, 2016 S. 402 E. 6.2; BGE 140 II 262 E. 6.2; Michel Daum, in Kommentar zum bernischen