4. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Eingabe vom 27. Juni 2022 auf die Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerin reichte die Schlussbemerkungen vom 5. Juli 2022 ein und hielt dabei an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Innert verlängerter Frist reichten die Beschwerdeführenden ihre Schlussbemerkungen vom 12. August 2022 ein, worin sie ebenfalls an ihren Anträgen festhalten.