Mit Verfügung vom 1. Juni 2022 gab das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, für die inzwischen abgelaufenen oder in Kürze ablaufenden Reservationsverträge allfällig vorhandene neue bzw. verlängerte Reservationsverträge einzureichen. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 22. Juni 2022 und vom 28 Juni 2022 wahr.