2. Gegen diesen Entscheid vom 8. Februar 2022 reichten die Beschwerdeführenden am 11. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des angefochtenen Gesamtentscheids, eventuell sei der angefochtene Gesamtentscheid mit einer Auflage zu ergänzen, wonach die Baupolizeibehörde der Einwohnergemeinde Lenk jährlich zu kontrollieren hat, ob die Wohnungen tatsächlich als Erstwohnungen genutzt werden.