1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Juli 2020 bei der Gemeinde Lenk ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit je sechs Erstwohnungen und einer Einstellhalle auf den Parzellen Lenk Grundbuchblatt Nrn. M.________ und H.________ (mit Plananpassungen vom 15. Februar 2021 / 17. Juni 2021). Die Parzellen liegen in der Kernzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. 1/15 BVD 110/2022/43