Eine solche Billigkeitsentschädigung wird aber nur ausnahmsweise und mit grosser Zurückhaltung zugesprochen. Sie ist auf aufwändige Verfahren beschränkt, in denen die beteiligte Privatperson durch sorgfältige Auseinandersetzung mit den sich stellenden Fragen und durch erheblichen persönlichen Arbeitsaufwand wesentlich zur Entscheidfindung beigetragen hat.11 Der Beschwerdeführer ist nicht anwaltlich vertreten und das Beschwerdeverfahren war nicht aufwändig. Parteikosten sind demnach keine zu sprechen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Abschreibungsverfügung der Gemeinde Krattigen vom 3. Februar 2022 wird bestätigt.