Es hat ein umfangreicher Schriftenwechsel stattgefunden und die Vorinstanz hatte sich mit diversen Themen auseinanderzusetzen. Der Aufwand von 18.50 Stunden ist daher gerechtfertigt und auch vom Beschwerdeführer nicht im Detail bestritten. Die erhobenen Kosten für das vorinstanzliche Verfahren in der Höhe von CHF 3262.80 sind verhältnismässig und decken sich mit den geleisteten Stunden sowie mit den Regelungen im Gebührenreglement und Gebührentarif. Die Vorinstanz hat daher dem Beschwerdeführer zu Recht Kosten in der Höhe von CHF 3262.80 auferlegt. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 5. Kosten des Beschwerdeverfahrens