trotzdem vorläufig nicht zurückgezogen. Auch in diesem Zeitpunkt hielt der Beschwerdeführer somit an seinem Baugesuch fest und die Vorinstanz führte das Verfahren zu Recht weiter. Nach einem Telefongespräch zwischen der Baubehörde und dem Beschwerdeführer vom 9. November 2021 ersuchte dieser um Akteneinsicht und um eine Fristverlängerung um sich zum Schreiben vom 11. Oktober 2021 und dem Amtsbericht des Regierungsstatthalteramts zu äussern. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 gelangte der nun anwaltlich vertretene Beschwerdeführer direkt ans Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental. Er bestritt