«Sollte die Gemeinde dennoch zum Schluss gelangen, dass eine Baubewilligung notwendig ist, ist die vorliegende Bauvoranfrage inkl. ihrer Beilagen als Baugesuch zu qualifizieren und es wird höflich um dessen Bewilligung gebeten.» Der Beschwerdeführer hat damit klar den Willen geäussert, die Gemeinde solle ein Baubewilligungsverfahren an die Hand nehmen, sofern sie von der Baubewilligungspflicht des Vorhabens ausgeht.