geschuldet, für andere Tätigkeiten eine Aufwandgebühr. Laut Art. 1 Gebührentarif beträgt die Aufwandgebühr I CHF 60.00 pro Stunde, die Aufwandgebühr II CHF 120.00 pro Stunde. Gemäss Art. 1 Abs. 2 GebR verrechnet die Gemeinde zudem die notwendigen Auslagen wie Post- und Telefontaxen, Spesenentschädigungen, Expertenhonorare und Publikationskosten zusätzlich zu den von ihr erhobenen Gebühren.