b) Anfechtungsobjekt ist die Abschreibungsverfügung der Gemeinde Krattigen vom 3. Februar 2022. Mit dieser Verfügung wurde das Baugesuchsverfahren B.________ abgeschrieben und dem Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens auferlegt. Streitgegenstand können daher einzig die Fragen bilden, ob die Vorinstanz die Abschreibungsverfügung zu Recht erlassen hat und ob die Verfahrenskosten zu Recht erhoben wurden.