Er führt aus, er habe eine Bauvoranfrage bei der Vorinstanz eingereicht und subsidiär um die Behandlung als Baugesuch und dessen Bewilligung gebeten. In der Folge habe er gegenüber der Vorinstanz während des durch diese eingeleiteten Baubewilligungsverfahrens mehrfach die Bewilligungspflicht bestritten und seinen Willen geäussert, die Sache nicht mehr als Baugesuch zu behandeln. Die Befugnis der Gemeinde, Gebühren zu erheben, werde nicht in Frage gestellt. Diese seien aber zu hoch. Spätestens mit der Eingabe vom 25. August 2021 hätte der Gemeinde klar sein müssen, dass weite Teile des Projekts bewilligungsfrei seien.