Zur Begründung bringt der Beschwerdeführer insbesondere vor, das Untergeschoss des Einfamilienhauses auf Parzelle Krattigen Grundbuchblatt Nr. E.________ bestehe neben dem Keller aus einem teilweise isolierten Zimmer mit Fenster und verglaster Tür sowie einem kleinen, isolierten Zimmer mit Fenster. Er habe das Einfamilienhaus in diesem Zustand 2013 in gutem Glauben erworben. Er führt aus, er habe eine Bauvoranfrage bei der Vorinstanz eingereicht und subsidiär um die Behandlung als Baugesuch und dessen Bewilligung gebeten.