eventualiter die Realisierung der projektierten Küchenzeile, sofern sie unter Beachtung der im Fachbericht Brandschutz vom 14. September 2021 aufgezeigten Brandschutzanforderungen erfolgt, zu bewilligen; 4. die Realisierung des projektierten Badezimmers, sofern sie unter Beachtung der Bedingungen in der Wasseranschlussbewilligung der Beschwerdegegnerin vom 11. Oktober 2021 erfolgt, als baubewilligungsfrei zu qualifizieren; 5. die dem Beschwerdeführer unter Ziff. 2 des Dispositivs der Verfügung vom 3. Februar 2022 durch die Beschwerdegegnerin auferlegten CHF 3'262.80 um mindestens 50% zu reduzieren;