«Es sei(en) durch die Beschwerdeinstanz 1. in der Sache zu entscheiden; 2. bestandschützend die beiden ausgebauten Zimmer im Untergeschoss analog zu den Räumen in Erdund Obergeschoss als Wohnraum zu qualifizieren; 3. die Realisierung der projektierten Küchenzeile, sofern sie unter Beachtung der im Fachbericht Brandschutz vom 14. September 2021 aufgezeigten Brandschutzanforderungen erfolgt, als baubewilligungsfrei zu qualifizieren; eventualiter die Realisierung der projektierten Küchenzeile, sofern sie unter Beachtung der im Fachbericht Brandschutz vom 14. September 2021 aufgezeigten Brandschutzanforderungen erfolgt, zu bewilligen;