Mit Schreiben vom 26. Januar 2022 an die Vorinstanz hielt der Beschwerdeführer fest, er ziehe die Bauvoranfragen vom Juli 2021, die durch die Gemeinde als Baugesuch qualifiziert worden sei, zurück. Mit Verfügung vom 3. Februar 2022 schrieb die Gemeinde Krattigen das Baugesuchsverfahren ab und auferlegte die Verfahrenskosten von CHF 3262.80 dem Beschwerdeführer. 5. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 7. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er stellt folgende Anträge: