Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental habe sich im Amtsbericht vom 11. Oktober 2021 negativ zur Erteilung der Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten der Raumhöhe geäussert. Daher könne das Bauvorhaben nicht bewilligt werden. Die Vorinstanz gab dem Beschwerdeführer die Möglichkeit, sich schriftlich zu diesen Punkten zu äussern und mitzuteilen, ob er das Baugesuch zurückziehe, was eine Abschreibungsverfügung zur Folge habe, oder ob er am Baugesuch festhalte und einen anfechtbaren Entscheid in Form eines Bauabschlags verlange.