Niedersimmental das Schreiben zur weiteren Bearbeitung an die Vorinstanz weiter. Es teilte dem Beschwerdeführer zudem mit, aus den Ausführungen seien keine neuen Erkenntnisse erkennbar, welche bei der Beurteilung im Amtsbericht vom 11. Oktober 2021 nicht bereits berücksichtigt worden seien. Aus diesem Grund sei ein Gespräch nicht zielführend. Mit Schreiben vom 7. Januar 2022 stellte sich der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer auf den Standpunkt, die Gemeinde sei legitimiert, die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der minimalen Raumhöhe zu erteilen, da das Regierungsstatthalteramtes den Ball an die Gemeinde weitergegeben habe.