Trotzdem werde das hängige Gesuch vorläufig nicht zurückgezogen. Nach einem Telefongespräch zwischen der Baubehörde und dem Beschwerdeführer vom 9. November 2021 ersuchte dieser um Akteneinsicht und um eine Fristverlängerung um sich zum Schreiben vom 11. Oktober 2021 und dem Amtsbericht des Regierungsstatthalteramts zu äussern. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2021 gelangte der nun anwaltlich vertretene Beschwerdeführer direkt ans Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental. Er führte aus, er habe das Haus in guten Treuen mit einem Zimmer mit Fenster und einem zweiten Zimmer mit Fenster und verglaster Türe im Untergeschoss erworben. Diese beiden Zimmer seien grundsätzlich Wohnräume.