festgestellten Mängel könne das Baubewilligungsverfahren ohne die genannten Ergänzungen nicht eingeleitet bzw. fortgesetzt werden. Mit Schreiben vom 25. August 2021 reichte der Beschwerdeführer zusätzliche resp. revidierte Unterlagen und Pläne ein, machte Ausführungen zum Gesuch für eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung der Raumhöhe und stellte unter anderem die Anträge, das Baugesuch zu bewilligen und Aspekte, welche einer Ausnahmebewilligung bedürften, mittels Erteilung einer solchen gutzuheissen.