Die Vorinstanz teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19. Juli 2021 mit, dass das Vorhaben klar baubewilligungspflichtig sei. Die formelle und vorläufige materielle Prüfung habe einige Mängel aufgezeigt. Die Pläne seien zu ergänzen und falls die minimale Raumhöhe unterschritten werde, sei ein begründetes Ausnahmegesuch einzureichen. Weiter sei ein Energienachweis zu erstellen und die Zustimmung der Nachbarinnen und Nachbarn mittels Unterschrift beizubringen, ansonsten müsse das Gesuch publiziert werden. Aufgrund der