2. Am 13. Juli 2021 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Krattigen ein Baugesuch ein, bestehend aus Baugesuchsformularen und Plänen, für die Umnutzung des Untergeschosses des bestehenden Einfamilienhauses in eine separate Wohnung durch den Einbau von Küche und Bad. In einem als «Bauvoranfrage» betitelten Begleitschreiben hielt der Beschwerdeführer fest, er gehe davon aus, dass das Bauvorhaben keiner Bewilligung bedürfe, da die Nachbarn baurechtlich nicht vom Vorhaben betroffen seien und keine umweltrechtlichen Tatbestände betroffen seien.